Sie möchten wissen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten der Misteltherapie übernimmt? Was kostet eine Misteltherapie überhaupt und wer kann sie verordnen? Lesen Sie hier alles Wichtige.
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Die Kosten einer Misteltherapie
Die Kosten einer Misteltherapie belaufen sich auf 90 bis 120 Euro pro Monat. Diese Kosten werden in bestimmten Fällen von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei Krebs ist die Misteltherapie eine der häufigsten Begleittherapien.1 Sie eignet sich grundsätzlich in jedem Krebsstadium, weil sie
- die Verträglichkeit der Krebsbehandlung verbessert,
- Fatigue reduziert,
- das Immunsystem stärkt und
- sich positiv auf Schlaf, Appetit und Wärmeempfinden auswirkt.
In welchen Fällen erstattet die Krankenkasse die Kosten?
Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen können die Kosten einer Misteltherapie erstatten. Unter welchen Voraussetzungen die Therapie übernommen wird und was es je nach Art der Versicherung zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Gesetzlich versicherte Patient:innen
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen eine Misteltherapie, wenn der Arzt oder die Ärztin die Medikamente auf Kassenrezept verordnet. Es gibt zwei Situationen, in denen Kassenpatient:innen die Arzneimittel für eine Misteltherapie auf Kassenrezept erhalten können:1,2
- palliative Situation: Bei Krebs gilt eine Misteltherapie als Kassenleistung, wenn die Erkrankung nicht heilbar ist. Ziel ist es in diesem Fall, die Lebensqualität der betroffenen Person zu verbessern. Die Verordnung erfolgt nach § 12, Abs. 6 der Arzneimittelrichtlinie.
- kurative Situation: Eine Misteltherapie ist ebenfalls erstattungsfähig, wenn sie schwerwiegende Nebenwirkungen einer Chemotherapie reduzieren soll, beispielsweise Fatigue (anhaltende Erschöpfung). Die Verordnung erfolgt nach § 12, Abs. 8 der Arzneimittelrichtlinie.
Wenn eine dieser beiden Situationen vorliegt, stellt die Ärztin oder der Arzt für Kassenpatient:innen ein rosa Rezept aus. In allen anderen Fällen ein grünes Rezept – zum Beispiel, wenn die Therapie nach einem erfolgreich behandelten Tumor eingesetzt wird, um den Körper weiterhin zu unterstützen. Heilpraktiker:innen stellen grundsätzlich grüne Rezepte aus. Arzneimittel-Verordnungen auf grünen Rezepten bezahlen Sie selbst.
Tipp:
Informieren Sie sich vor Beginn der Misteltherapie bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit eine Erstattung in deren Satzungsleistung vorgesehen ist. Jede Kasse hat eine eigene Satzungsleistung. Hier finden Sie eine Liste von Krankenkassen, die OTC-Produkte (z. B. für die Misteltherapie) erstatten:
Privatpatient:innen erhalten die Arzneimittel für die Misteltherapie auf einem blauen Rezept, das sie bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können. Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten der Misteltherapie gemäß des jeweils abgeschlossenen Tarifs.
Auch eine Beihilfefähigkeit für die Misteltherapie ist grundsätzlich gegeben. Da sich die Satzungen der Beihilfekassen stark unterscheiden, sollten Sie eine Erstattung vor Beginn der Behandlung abklären.
Die Rezeptfarbe ist entscheidend!
Grundsätzlich kann jede Ärztin und jeder Arzt sowie Heilpraktiker:in eine Misteltherapie verordnen. Doch nur Ärzt:innen mit Kassenzulassung dürfen „rosa Rezepte“ ausstellen – für Arzneimittel oder Maßnahmen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Auf grünen Rezepten werden selbst zu bezahlende Arzneimittel oder Maßnahmen verordnet, Privatpatient:innen erhalten blaue Rezepte.
Hier die Unterschiede zwischen den 3 Rezeptfarben:
- rosa Rezept für Kassenpatient:innen (gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten)
Erhalten Kassenpatient:innen die Verschreibung der Medikamente für die Misteltherapie auf einem rosa Rezept, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür (abzüglich der gesetzlich festgelegten Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro). - grünes Rezept für Kassenpatient:innen (gesetzliche Krankenkasse muss Kosten nicht übernehmen)
Erhalten Kassenpatient:innen die Verschreibung der Medikamente für die Misteltherapie auf einem grünen Rezept, ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen. Einige Krankenkassen erstatten die Kosten freiwillig, deshalb kann sich die Einreichung des grünen Rezepts trotzdem lohnen. - blaues Rezept für Privatpatient:innen (private Krankenkasse erstattet Kosten in den meisten Fällen)
Blau ist die Farbe für Privatpatient:innen:3 Nach Vorlage des Rezepts in der Apotheke zahlt die Patientin oder der Patient selbst und schickt das Rezept an ihre/seine private Krankenversicherung, welche die Kosten gemäß des jeweils abgeschlossenen Tarifs erstattet.
Die Misteltherapie ist apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig. Grundsätzlich erhalten Sie die Arzneimittel in der Apotheke also auch ohne Rezept. Es empfiehlt sich trotzdem, sich eines ausstellen zu lassen. Denn nur damit können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen oder die Misteltherapie bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung einreichen.
Fragen Sie einfach Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Oder suchen Sie noch eine passende Praxis? Dann nutzen Sie unseren Praxisfinder:
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FAQs zur Erstattung der Kosten einer Misteltherapie
Was kostet eine Misteltherapie?
Die Kosten für eine Misteltherapie liegen zwischen 90 und 120 Euro pro Monat.
Wer verordnet eine Misteltherapie?
Generell kann jede:r Arzt/Ärztin und Heilpraktiker:in eine Misteltherapie verordnen.
Was ist der Unterschied zwischen rosa, grünen und blauen Rezepten?
Bei einem rosa Rezept übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Misteltherapie. Wird ein grünes Rezept ausgestellt, ist die Kostenübernahme nicht gewährleistet. Nach der Einreichung eines blauen Rezepts bekommen Versicherte einer privaten Krankenkasse die Kosten entsprechend des abgeschlossenen Tarifs erstattet.
Ist eine Misteltherapie rezeptpflichtig?
Nein, die Misteltherapie ist nicht rezeptpflichtig. Trotzdem ist es empfehlenswert, sich ein Rezept ausstellen zu lassen. Denn auch für grüne Selbstzahler-Rezepte kann man eine Kostenerstattung beantragen oder die Kosten der Misteltherapie bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung einreichen.
Gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Misteltherapie, wenn sie auf Kassenrezept (rosa Rezept) verordnet wird, ansonsten möglicherweise auf Anfrage. Private Krankenkassen übernehmen eine Misteltherapie in den meisten Fällen.
Unter welchen Voraussetzungen erstatten gesetzliche Krankenkassen die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in einer palliativen Tumorsituation. Auch wenn die Misteltherapie schwere Nebenwirkungen der Chemotherapie lindern soll, können Ärzt:innen sie auf Kassenrezept (rosa Rezept) verordnen.
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Quellen
1 „Misteltherapie gegen Krebs“. Krebsinformationsdienst – Deutsches Krebsforschungszentrum, https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/unkonv-methoden/mistel.php. Zugegriffen 04. April 2023.
2 Rostock, Matthias. „Mistletoe in the treatment of cancer patients“. Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Bd. 63, Nr. 5, 2020, S. 535–540, doi:10.1007/s00103-020-03122-x.
3 „Welche Rezepte gibt es?“. Die Techniker, https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/arzneimittel/arzneimittel-auf-rezept/rezepte-rezept-unterschiede-2002740. Zugegriffen 04. April 2023.
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